02.07.13 | Hundeführerschein für Niedersachsen

02.07.2013
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Hundeführerschein für Niedersachsen!

 

Ab heute ist der Hundeführerschein in Niedersachsen verpflichtend. Mit dem bundesweit fortschrittlichsten Hundegesetz hat Niedersachsen 2011 als bisher erstes Land die „Rasselisten“ gestrichen – und ist damit im Grunde auch dem Bundeverwaltungsgericht gefolgt.

Denn das Gericht hat inzwischen mehrfach und im Einklang mit dem gegenwärtigen fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand entschieden, dass aus der Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten „Rasse“ nicht auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden könne. Und auch wenn nicht alle Bundesländer Beißstatistiken führen – obwohl eine „Rasseliste“ in ihrem Landeshundegesetz bestimmte Tiere stigmatisiert – zeigen die existierenden Listen deutlich: das Problem ist in der Regel nicht der Hund, sondern das andere Ende der Leine.

Und genau hier setzt der Hundeführerschein auch an: Die Halter werden in die Verantwortung gezogen! Jeder Neuhalter muss eine theoretische Sachkundeprüfung, sowie im Laufe eines Jahres auch einen praktischen Teil gemeinsam mit einem Hund absolvieren.

Ziel des Hundeführerscheins ist es, Beißvorfällen vorzubeugen. Wir hoffen sehr darauf, dass diese Regelung auch und besonders Hunden hilft: weil Halter immer über die Bedürfnisse ihrer Vierbeiner und ihr Kommunikationsverhalten informiert werden.

Zudem kann diese kleine Hürde – die verantwortungsvolle Hundehalter sicher nicht scheuen – und die Auseinandersetzung mit den hohen Anforderung der zeit- und kostenintensiven Hundehaltung dazu führen, dass Menschen von der Aufnahme eines Hundes Abstand nehmen, wenn sie nicht 100%ig dahinter stehen. Unüberlegte Spontankäufe können durch das niedersächsische Hundegesetz also auch verhindert werden.

Sicherlich ist das Prozedere um den Hundeführerschein und die Registrierung noch nicht in allen Belangen perfekt ausgereift – dennoch ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden das derzeit fortschrittlichste Hundegesetz im Land.

Und wir hoffen, dass sich andere Bundesländer an dieser Regelung ein Beispiel nehmen. Wie z.B. Schleswig-Holstein: Medienberichten zufolge hat jüngst die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der ebenfalls den allgemein verpflichtenden Hundeführerschein sowie die Abschaffung der „Rasselisten“ vorsieht.

Quelle: http://www.veganblog.de/2013/07/01/hundefuhrerschein-fur-niedersachsen/

Zuletzt geändert am: 05.01.2019 um 21:05

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