Nach europäischem Umweltrecht sind Wölfe auch in Siedlungen streng geschützt. Das entschied der Europäische Gerichtshof EuGH. Demnach gelte der Schutz für die Tiere "unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden". Ausnahmen von den Regeln sind nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht wird.
31.08.2021 | |
Toffee im neuen ZuhauseRussenkaninchen Toffee war bis vor Kurzem in der Rubrik „Vermittlungshilfe“ auf unserer Webseite zu finden. Nun konnte er in ein neues Zuhause vermittelt werden, ohne dass er erst den Umweg über das Tierheim nehmen musste. Toffee (weiß schwarz) und sein neuer Kumpel verstehen sich prächtig und sind ganz dicke Freunde geworden.
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09.03.2021 | |
Renovierung im Tierheim
Zuerst wurde eine Trockenbauwand aus der kleinen und engen Küche gerissen, alle Tapeten entfernt und die Decke und Wände neu verspachtelt sowie mit einer schönen Wandfarbe versehen. Die alten Küchenmöbel wichen einer zwar gebrauchten aber sehr schönen Küchenzeile. Der neue Raum wirkt nun viel heller und freundlicher und bietet ausreichend Platz als Futter- und Personalküche. >Weiterlesen |
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04.03.2021 | |
Spendenübergabe
Am 04.03.2021 wurden dem Tierheim Radeberg eine Spende in Höhe von 500,00 € übergeben. Der Verein Ausblicke e.V. hat diese zugunsten des Tierheimes gesammelt. Der Tierschutzverein Radeberg bedankt sich herzlich bei Frau Hommel und Ihren Mitstreiter*innen für die tatkräftige Unterstützung. |
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19.06.2020 | |
Europäischer Gerichtshof: Schutz von Wölfen wird ausgeweitetWölfe müssen auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. Nur bei konkreten Bedrohungen dürfen sie laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs eingefangen werden.
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11.10.2019 | |
EuGH erteilt pauschaler Wolfsjagd eine Absage
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Frage, ob und unter welchen Umständen Wölfe geschossen werden dürfen, erklärt Silvia Bender, Abteilungsleiterin für Biodiversität beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Wolfsjagd haben die Forderungen nach immer schärferen Gesetzen und Verordnungen gegen die Wiederausbreitung der Wölfe einen klaren Dämpfer erhalten. Pauschale Rudelabschüsse auf Verdacht hin dürften kaum rechtskonform sein. Im Urteil wird betont, dass Abschüsse selektiv und gezielt sein müssen. Da außerdem der Herdenschutz in den allermeisten Fällen eine bestehende Alternative zur Wolfsjagd darstellt, sollten sich auf Abschussquoten beruhende ungezielte Tötungen ebenfalls kaum umsetzen lassen. Damit wären auch wolfsfreie Zonen nicht mit EU-Recht vereinbar. >Weiterlesen |
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